38. Strafrechtslehrertagung 2019
in Hannover
Ist Fahrlässigkeit ein grundlegendes Zurechnungsprinzip des Strafrechts? Gefährdet die Ausweitung des Fahrlässigkeitsstrafrechts nicht eine zentrale Ressource moderner Gesellschaften, nämlich die Freiheit, Risiken einzugehen? Wer bestimmt überhaupt die Maßstäbe der Sorgfalt in einer immer unübersichtlicheren und zum Teil schon gar nicht mehr von natürlichen Personen strukturierten Welt?
Ist Fahrlässigkeit ein grundlegendes Zurechnungsprinzip des Strafrechts? Gefährdet die Ausweitung des Fahrlässigkeitsstrafrechts nicht eine zentrale Ressource moderner Gesellschaften, nämlich die Freiheit, Risiken einzugehen? Wer bestimmt überhaupt die Maßstäbe der Sorgfalt in einer immer unübersichtlicheren und zum Teil schon gar nicht mehr von natürlichen Personen strukturierten Welt?